Lehrplan-21-Einführung als Weiterbildungsoffensive genutzt

Die Einführung des Lehrplans 21 ist von Kanton zu Kanton verschieden. Der Kanton Luzern nutzt sie als breit angelegte Weiterbildungsoffensive und trägt damit wesentlich zur Weiterentwicklung der Volksschule bei. Die kostenneutrale Lehrplaneinführung stösst auf hohe Akzeptanz. Die nachhaltige Wirkung kann jedoch durch den anhaltenden Spardruck stark begrenzt werden.

Lehrpersonen haben das Recht auf Weiterbildung und die Pflicht, sich laufend weiterzubilden. Dieses oft gesetzlich verankerte Prinzip zeugt von einem modernen Professionsverständnis, bei dem sich Praxis und organisierte Weiterbildung im Berufsverlauf der Lehrpersonen stetig abwechseln und ergänzen. Die Pädagogen/innen scheinen schon früh erkannt zu haben, dass sich ihre Leistungen in der Schule und im Unterricht laufend an die gesellschaftlichen Veränderungen anpassen und neue (wissenschaftliche) Erkenntnisse nutzen müssen, um Schülerinnen und Schüler umfassend zu bilden. Dass es der Volksschule in der Schweiz bis jetzt ausserordentlich gut gelungen ist, zeigen die hohen Übertrittsquoten in die nachobligatorische Bildung, der hohe ökonomische Output, die anhaltende Innovationskraft, die institutionalisierte soziale Sicherheit, die grosse Kohäsion der Gesellschaft ohne bedrohliche Parallelgesellschaften usw.

Luzern nutzt die Gunst der Stunde

Lehrpläne zu lesen und diese in konkreten Unterricht umzusetzen, ist ebenso eine Grundkompetenz von Lehrpersonen wie neuste wissenschaftliche und praktische Erkenntnisse zur Weiterentwicklung des eigenen Unterrichts zu nutzen. Vor diesem Hintergrund stellt sich zu Recht die Frage, weshalb einzelne Kantone spezifische Anstrengungen unternehmen, um den Lehrplan 21 (LP21) einzuführen.

Der Kanton Luzern beispielsweise hat die Gunst der Stunde genutzt und seine Führungsrolle verantwortungsvoll wahrgenommen, um im Zuge der Lehrplan-21-Einführung eine Weiterbildungsoffensive in den Schulen und im Lehrkörper durchzuführen. Dabei werden erstens alle Lehrpersonen und Schulleitungen eingebunden. Es wird zweitens an denjenigen Themen gearbeitet, die aus Sicht des Kantons für die gute Volksschule zentral sind. Drittens wird die Zusammenarbeit zwischen Schulleitungen und Lehrpersonen gefördert und Schul- und Unterrichtsentwicklungsprojekte angestossen. Es werden viertens bestehende Lücken gefüllt, die entweder organisch über die Zeit entstanden sind oder aufgrund der gegebenen Arbeitsangebotssituation bestehen. So wird beispielsweise die Kompetenzentwicklung im Bereich Medien und Informatik mit Intensivkursen spezifisch gefördert.

Die Weiterbildungsoffensive wird durch die PH Luzern umgesetzt und ist für den Kanton kostenneutral. Die Weiterbildungsbudgets werden gebündelt und über drei Jahre stark auf die Weiterbildungsoffensive Lehrplan 21 ausgerichtet. Obwohl mit dem zum Teil obligatorischen LP21-Weiterbildungen der Handlungsspielraum der Schulleitungen begrenzt wird, stösst die LP21-Weiterbildungsoffensive auf eine breite Akzeptanz; auch bei den Schulleitungen.

Grenzen der LP21-Einführung

Die geschickte Instrumentalisierung der LP21-Einführung für eine generelle und gut orchestrierte Weiterentwicklung der Volksschule im Kanton Luzern wird positive Spuren hinterlassen. Diese Weiterbildungsoffensive vermag einiges zu bewirken. Was sie jedoch nicht leisten kann, ist die vielfältigen und gefährlich hohen Budgetkürzungen zu kompensieren. Unsere Volksschule, vielleicht die fundamentalste Institution unserer demokratischen und leistungsstarken Gesellschaft, ist durch die über die Effizienzgewinne hinausgehenden Budgetkürzungen gefährdet. Wenn Lehrpersonen, Schulleitungen und Dozierende der Pädagogischen Hochschule aufgrund schlechter werdender Arbeitsbedingungen den Volksschulbereich verlassen, dann verpuffen auch die vielfältigen Erträge der LP21- Weiterbildungsoffensive. Dies gilt es aus meiner Sicht zu vermeiden.

Prof. Dr. Jürg H. Arpagaus, Prorektor, PH Luzern

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