Fragen zum «Doppelten Kompetenzprofil» der Dozierenden an Pädagogischen Hochschulen

Acht Deutschschweizer Pädagogische Hochschulen, darunter die PH Luzern, haben ein gemeinsames Projekt mit dem Ziel gestartet, ihre Dozentinnen und Dozenten im Hinblick auf ihre Tätigkeiten an der Pädagogischen Hochschule über die Förderung des «Doppelten Kompetenzprofils» zu stärken. Das in den staatlichen Richtlinien geforderte «Doppelte Kompetenzprofil» wirft erstmal Fragen auf. Bevor Entwicklungsmassnahmen entwickelt und umgesetzt werden, sollten einige Fragen diskutiert werden.

Der Lehrberuf als Profession setzt u.a. wissenschaftliche Begründungsfähigkeit voraus. Das erhöht die Qualität der Arbeit, was den Schülerinnen und Schülern und letztlich der Gesellschaft zu Gute kommt. Mit der Tertiarisierung der Lehrerinnen und Lehrerbildung wurde ein wichtiger Schritt in der Professionsentwicklung des Lehrberufs gegangen. Zudem festigen und erweitern Lehrpersonen in der Berufspraxis ihre Kompetenzen durch reflektiertes Praktizieren (learning by doing bzw. deliberate practicing). Diese Erfahrung hat unumstritten auch einen Wert in der Qualifizierung künftiger Lehrpersonen.

Im Feld der Lehrerinnen- und Lehrerbildung herrscht aktuell die allgemeine Vorstellung vor, dass weder wissenschaftliche Expertise noch ein umfassendes Erfahrungswissen aus der Schulpraxis genügt, um künftige Lehrpersonen auszubilden bzw. einmal in die Berufspraxis eingetretene Lehrpersonen weiterzubilden. Aus dieser Vorstellung heraus leitet sich die Anforderung nach einem «Doppelten Kompetenzprofil» der Dozierenden an Pädagogischen Hochschulen ab. Dieser Anspruch an die Dozierenden findet sich in den staatlichen Akkreditierungsrichtilinien der Ausbildungsstudiengänge für Volksschul- und Gymnasiallehrpersonen sowie für die Lehrkräfte der Berufsbildung.

Mit dem PgB-Projekt «Doppeltes Kompetenzprofil» wollen die acht beteiligten Pädagogischen Hochschulen und die Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik (HfH) einerseits sicherstellen, dass sie mit geeigneten Personalselektions- und Personalentwicklungsmassnahmen dem staatlichen Anspruch an die Dozierenden in der Ausbildung von Primarlehrpersonen «Die Dozentinnen und Dozenten verfügen über einen Hochschulabschluss im zu unterrichtenden Fachgebiet, über hochschuldidaktische Qualifikationen sowie in der Regel über ein Lehrdiplom und Unterrichtserfahrung.»  bzw. von Lehrpersonen der Sekundarstufe I «Die Dozentinnen und Dozenten für die fachdidaktische Ausbildung verfügen darüber hinaus entweder über eine Promotion in Fachdidaktik oder über ein Lehrdiplom und Unterrichtserfahrung.» auch langfristig gerecht werden. Andrerseits zielt das Projekt auch darauf ab, die Anforderungen an ein «Doppeltes Kompetenzprofil» zu differenzieren sowie wissenschaftlich und institutionell zu begründen.

Im Vorfeld der Projektarbeiten, habe ich mir einige Fragen gestellt, die ich mit diesem Beitrag gerne teilen möchte. Leserinnen und Leser sind herzlich eingeladen, ihre Antworten zu den Fragen als Kommentar zu posten oder mir per E-Mail zuzustellen. Hier meine Fragen:

Frage 1: Welche Ideologie steckt hinter dem «Doppelten Kompetenzprofil»?

Die primäre Aufgabe von Hochschuldozierende ist zu forschen und zu lehren. Hierfür sind wissenschaftliche und hochschuldidaktische Kompetenzen notwendig. Die Forderung nach weitergehenden Qualifikationen, die sich hinter dem «Doppelten Kompetenzprofil» verbergen, sind begründungsbedürftig. Welche positiven oder normativen Theorien oder welche ideologische Begründungslogik steckt hinter dem «Doppelten Kompetenzprofil»?

Frage 2: Wie leitet sich aus der «Professionellen Allianz» zwischen den Pädagogischen Hochschulen und dem Berufsfeld ein «Doppeltes Kompetenzprofil» für Dozierende ab?

Ambühl und Stadelmann (2011) begründen das «Doppelte Kompetenzprofil» mit der «Professionellen Allianz» zwischen den Pädagogischen Hochschulen und dem Berufsfeld. Ein wichtiges Merkmal des Lehrberufs als Profession ist die «professionelle Allianz» zwischen Lehrperson und dem/der Lernenden. Ist die «professionelle Allianz» auf institutioneller Ebene zwischen den Pädagogischen Hochschulen und den Institutionen des Berufsfelds (Schulen, Schulbehörden) eine notwendige Bedingung für Professionshochschulen? Wie leitet sich aus der institutionellen «Professionellen Allianz» der Anspruch auf ein «Doppeltes Kompetenzprofil» der Dozierenden der Hochschule ab?

Frage 3: Was ist eine PH-Dozentin / ein PH Dozent?

Das Lehramtstudium an Pädagogischen Hochschulen zeichnet sich durch die Multidisziplinarität aus. Nebst Pädagogik, Allgemeiner Didaktik oder Bildungs- und Sozialwissenschaften, sind es einzelne/mehrere Fächer und Fachdidaktiken, die studiert werden. Diese disziplinäre Vielfalt bringt es mit sich, dass die Dozierenden in unterschiedlichen Fächern und Disziplinen (wissenschaftlich) verankert sein müssen. Es stellen sich nun die folgenden Fragen: Gilt die Anforderung des «Doppelten Kompetenzprofils» für alle PH-Dozierenden in gleicher Weise? Gibt es eine Idealtypische PH-Dozentin?

Frage 4: Ist Lehre gleich Lehre an der PH?

Welches ist das erwünschte Kompetenzprofil für Dozierende der Sozialwissenschaften, der Fachdidaktik, der berufspraktischen Studien? Ist es optimal, wenn alle die gleichen Kompetenzen aufweisen oder sind komplementäre Spezialisierungen besser geeignet? Wann wird Schulerfahrung höher gewertet als Kenntnisse in Ökonometrie?

Frage 5: Welche Rolle spielt die Hochschuldidaktik beim «Doppelten Kompetenzprofil»?

Die Dozierenden der Pädagogischen Hochschulen lehren in ihren Fachbereichen, die möglicherweise unterschiedliche Anforderungen an das «Doppelte Kompetenzprofil» stellen. Bei allen Dozierenden, die in der Lehre tätig sind, werden Kompetenzen und eigene praktische Erfahrung mit Hochschuldidaktik vorausgesetzt. Ist die Hochschuldidaktik ein Teil des «Doppelten Kompetenzprofils»? Wieweit ersetzt die Lehrerfahrung an Pädagogischen Hochschulen die erwünschte Lehrerfahrung auf der Zielstufe der Studierenden?

Frage 6: Wie ist eine Pädagogische Hochschule organisiert, wenn alle Dozierenden über ein «Doppeltes Kompetenzprofil» verfügen? Oder  gibt es eine Organisationsform, die der Anforderung des «Doppelten Kompetenzprofils» gerecht wird, ohne dass alle Dozierenden über ein «Doppeltes Kompetenzprofil» verfügen?

Hochschulen formulieren den hochschul-genuinen Anspruch einer Unabhängigkeit von Forschung und Lehre. Die EDK stellt mit dem «Doppelten Kompetenzprofil» staatliche Anforderungen an die Dozierenden der Pädagogischen Hochschulen. Wieweit liegt die Verantwortung und Kompetenz einer „guten Lehre“ bzw. einer angemessenen Qualifizierung von Lehrpersonen in der Autonomie der akkreditierten Hochschulen? Sind die staatlichen Anforderungen an die Dozierenden ein Eingriff in die Organisation und Hoheit der Hochschulen? Wieweit sind die Pädagogischen Hochschulen autonom, den Anspruch eines «Doppelten Kompetenzprofil» über eine geeignete Strukturierung der Hochschule zu erfüllen?

Mit diesen Fragen bereite ich mich auf die Projektarbeiten vor. Teilen Sie mir doch mit, wie ihre Antworten zu den Fragen lauten.

Prof. Dr. Jürg H. Arpagaus, Prorektor, PH Luzern

Twitter: @juergarpagaus

Ein Kommentar zu “Fragen zum «Doppelten Kompetenzprofil» der Dozierenden an Pädagogischen Hochschulen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*