PH-Dozierende: Berufsfeldkompetenzen, doppeltes Kompetenzprofil oder Hochschuldidaktik?

Die Anforderungen an die Dozierenden an Pädagogischen Hochschulen sind vielfältig. Diese auf ein „doppeltes Kompetenzprofil“ zu reduzieren, wird jedoch der Profession Hochschuldozent/in nicht gerecht. Neben den klassischen Kernkompetenzen wie Forschungskompetenz und Fachkompetenz sollten die Dozierenden Berufsfeldkompetenzen sowie Hochschuldidaktik mitbringen.

Die Pädagogischen Hochschulen qualifizieren u.a. Studierende, die nach dem Abschluss als „Professionals“ in ein spezifisches Berufsfeld eintreten. Entsprechend werden von den Dozierenden der Pädagogischen Hochschulen fundierte Kenntnisse des Berufsfelds verlangt. In diesem Zusammenhang wird oft auch vom doppelten Kompetenzprofil gesprochen. Das doppelte Kompetenzprofil geht von der Vorstellung aus, dass Forschungserfahrung und Unterrichtserfahrung auf der Zielstufe, für welche die Studierenden ausgebildet werden, gute Indikatoren für die notwendigen Berufsfeldkompetenzen von Dozierenden an den Pädagogischen Hochschulen sind. Ob die Kombination von Forschungserfahrung und Unterrichtserfahrung in der Volksschule eine notwendige Bedingung ist, um eine gute Dozentin / ein guter Dozent zu sein, wäre eine empirische Frage.

Das EDK-Reglement über die Anerkennung von Hochschuldiplomen für Lehrkräfte der Sekundarstufe I formuliert bei den Qualifikationsanforderungen für Dozierende nicht ein sowohl als auch, sondern ein entweder oder: «Die Dozentinnen und Dozenten für die fachdidaktische Ausbildung verfügen darüber hinaus entweder über eine Promotion in Fachdidaktik oder über ein Lehrdiplom und Unterrichtserfahrung.» Interessant bei dieser Formulierung ist, dass die EDK die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Fachdidaktik und Unterrichtserfahrung als Kompetenz für PH-Dozierende gleich setzt.

Die Qualifikationsanforderungen der übrigen, nicht in der Fachdidaktik tätigen, Dozierenden umfassen die fachwissenschaftliche Qualifikation (i.d.R. Master) sowie Kompetenzen in der Hochschuldidaktik: «Die Dozentinnen und Dozenten verfügen über einen Hochschulabschluss im zu unterrichtenden Fachgebiet sowie über hochschuldidaktische Qualifikationen. » Erstaunlicherweise werden weder Berufsfeldkompetenzen noch Unterrichtserfahrung auf der Zielstufe verlangt.

Aufgrund des Auftrags der Pädagogischen Hochschulen künftige Lehrpersonen für ein klar abgestecktes Berufsfeld auszubilden, tun die Pädagogischen Hochschulen gut daran, von allen Dozierenden fundierte Kenntnisse des künftigen Berufsfelds ihrer Studierenden zu verlangen. Welche Berufsfeldkompetenzen, welche Dozierenden in welchem Umfang benötigen, gilt es noch zu definieren. Wichtige Elemente müssten die gängigen theoretischen Ansätze der Profession, der Schule als Institution sowie der Schul- und Unterrichtspraxis sein. Wissenschaftliche Analysen des aktuellen Praxisfeldes wären ebenso erwünscht wie das einmal „in der Praxis stehen“.

Bei aller Expertise in den Kernkompetenzen wie Fachwissenschaft, Fachdidaktik, Berufsfeldkompetenzen oder einer Unterrichtspraxis auf der Zielstufe, müssen die Dozierenden an Pädagogischen Hochschule vor allem – so meine ich – Forschungskompetenzen und Hochschuldidaktik mitbringen. Entsprechend sollten auch die Prioritäten in der Personalentwicklung an Pädagogischen Hochschulen ausfallen.

Prof. Dr. Jürg Arpagaus, PH Luzern

@juergarpagaus

 

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