Digitalisierung: Was muss ich als Lehrperson können?

Mit der Digitalisierungsdebatte konkretisieren sich auch die notwendigen Kompetenzen von Lehrpersonen in einer digitalisierten Welt. Es sind nicht nur neue Kompetenzen in Medien und Informatik, die Lehrpersonen aufweisen müssen. Es sind auch Akzente, die sich bei vorhandenen Kompetenzen verschieben. Lehrpersonen müssen im Zuge der Digitalisierung der Kreativität, Fantasie, Empathie, Kollaboration, dem gesunden Menschenverstand sowie der politischen Bildung und der Bildung für nachhaltige Entwicklung mehr Gewicht geben.

Unter dem Schlagwort Bildung 4.0 wird von Techno-Euphorikern die vollständige Digitalisierung der Bildung mit virtuellen Lehr- und Lernmöglichkeiten und das Lehren und Lernen mit Hilfe von intelligenten Robotern, die dabei künstliche Intelligenz und Big Data nutzen, verstanden. Die Pragmatiker/innen im Schulfeld meinen hingegen, dass der Lehrplan 21 mit dem Modullehrplan Medien und Informatik bereits eine ausreichende Antwort auf die Digitalisierung sei. Die Schülerinnen und Schüler lernen die wichtigsten (basalen) Kompetenzen, um mit neuen Medien und Technologien kritisch konstruktiv umzugehen. So oder so stellt sich die Frage, was müssen Lehrpersonen beherrschen, wenn sie in einer zunehmend digitalen Welt, u.a. Medien und Informatik in der Volksschule unterrichten wollen.

Aus meiner Sicht müssen vier Kompetenzbereiche unterschieden werden. Der erste Kompetenzbereich umfasst die Fachwissenschaften Informatik und Medienbildung. Der zweite Kompetenzbereich, der mit dem ersten direkt verbunden ist, sind die Fachdidaktiken in Informatik und in Medienbildung. Der dritte Kompetenzbereich beschreibt die Gestaltung von Lehr- und Lernarrangements mit Hilfe von neuen Technologien (Instructional Design). Schliesslich brauchen Lehrpersonen in einer digitalisierten Welt Kompetenzen zur Vermittlung der zu den intelligenten Maschinen komplementären Skills wie Kreativität, Fantasie, Empathie, Kollaborationsfähigkeit und gesunder Menschenverstand. Im Rahmen des CAS Medien und Informatik für Lehrpersonen können Lehrpersonen an der PH Luzern ihre Kompetenzen in diesen Bereichen ausbauen. Weiterlesen

PH-Dozierende: Berufsfeldkompetenzen, doppeltes Kompetenzprofil oder Hochschuldidaktik?

Die Anforderungen an die Dozierenden an Pädagogischen Hochschulen sind vielfältig. Diese auf ein „doppeltes Kompetenzprofil“ zu reduzieren, wird jedoch der Profession Hochschuldozent/in nicht gerecht. Neben den klassischen Kernkompetenzen wie Forschungskompetenz und Fachkompetenz sollten die Dozierenden Berufsfeldkompetenzen sowie Hochschuldidaktik mitbringen.

Die Pädagogischen Hochschulen qualifizieren u.a. Studierende, die nach dem Abschluss als „Professionals“ in ein spezifisches Berufsfeld eintreten. Entsprechend werden von den Dozierenden der Pädagogischen Hochschulen fundierte Kenntnisse des Berufsfelds verlangt. In diesem Zusammenhang wird oft auch vom doppelten Kompetenzprofil gesprochen. Das doppelte Kompetenzprofil geht von der Vorstellung aus, dass Forschungserfahrung und Unterrichtserfahrung auf der Zielstufe, für welche die Studierenden ausgebildet werden, gute Indikatoren für die notwendigen Berufsfeldkompetenzen von Dozierenden an den Pädagogischen Hochschulen sind. Ob die Kombination von Forschungserfahrung und Unterrichtserfahrung in der Volksschule eine notwendige Bedingung ist, um eine gute Dozentin / ein guter Dozent zu sein, wäre eine empirische Frage.

Das EDK-Reglement über die Anerkennung von Hochschuldiplomen für Lehrkräfte der Sekundarstufe I formuliert bei den Qualifikationsanforderungen für Dozierende nicht ein sowohl als auch, sondern ein entweder oder: «Die Dozentinnen und Dozenten für die fachdidaktische Ausbildung verfügen darüber hinaus entweder über eine Promotion in Fachdidaktik oder über ein Lehrdiplom und Unterrichtserfahrung.» Interessant bei dieser Formulierung ist, dass die EDK die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Fachdidaktik und Unterrichtserfahrung als Kompetenz für PH-Dozierende gleich setzt. Weiterlesen

An der Herbsttagung der Berufsbildung 2017 gehört: „Eltern kennen die Berufsbildung zu wenig“

Der Vergleich zwischen dem gymnasialen Weg und dem Berufsbildungsweg bewegt seit Jahren die Gemüter der Berufsbildung. Die Diskussion wird oft ohne Berücksichtigung der meritokratischen Logik unseres Bildungssystems geführt. Eine Aussage an der Herbsttagung der Berufsbildung 2017 hat mich zu folgenden Gedanken angeregt.

„Die Eltern kennen das Berufsbildungssystem zu wenig, deshalb wollen sie für ihr Kind den gymnasialen Weg.“ Ich zucke immer etwas zusammen, wenn ich dieses Argument höre, da es nicht mit meiner (subjektiven) Beobachtung übereinstimmt. Ich beobachte, dass die Eltern das Schulsystem sehr wohl verstehen und auch durchschauen. Dies bestätigt auch eine Studie der PH Luzern bei über 160 Eltern von Primarschulkindern am Übergang in die Sekundarstufe I (Gut, 2016).

In unserem meritokratischen Bildungssystem ist es die Leistung, die bewertet und belohnt wird, beziehungsweise werden sollte. Die „Belohnung“ für gute Leistungen sind im Schulalltag gute Schulnoten. Es sind auch die Schulnoten, die die Grundlage von Selektionsentscheiden bildet. Welches Kind in welche Leistungsstufe kommt, hängt also von den Schulleistungen ab. Schulnoten sind als Leistungsindikatoren – nicht unumstritten – aber in der Wirtschaft und Gesellschaft als Leistungsindikator akzeptiert.

Auch die durch die Sortierung anhand der Schulnoten entstehende soziale Ungleichheit ist allgemein akzeptiert. Sie entspricht den vorherrschenden Gerechtigkeitsnormen und wird durch diese legitimiert. Gefordert wird im meritokratischen Schulsystem allerdings die Chancengleichheit im Sinne, dass Kinder und Jugendliche mit ähnlichen Fähigkeiten, ähnliche Chancen auf ähnliche Schulnoten haben, und zwar unabhängig etwa ihrer sozialen Herkunft oder ihres Geschlechts. Unter der Prämisse, dass dieses Prinzip der Chancengleichheit realisiert ist, akzeptiert nicht nur unser ökonomisches System, dass es ein „Unten“ und „Oben“ gibt, auch viele Eltern und Lehrpersonen akzeptieren es. Manche sehen es gar als Notwendigkeit an, um (junge) Menschen zu Leistungen zu motivieren. Weiterlesen

Bilingualer Unterricht und die Mobilität von Berufsfachschullehrpersonen

Die PH Luzern und die PH Zürich qualifizieren seit mehreren Jahren Berufsfachschullehrpersonen für den bilingualen Unterricht an den Berufsfachschulen. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag, die erwünschte Mobilität von Berufsbildungsverantwortlichen zu fördern. Um die Mobilität weiter zu fördern, müssen jedoch weitere Massnahmen ergriffen werden.

Die nationale und internationale Mobilität von Berufsfachschullehrpersonen ist auch im Rahmen ihrer Aus- oder Weiterbildung gesellschaftlich und politisch erwünscht. Hiervon zeugen gesetzliche Grundlagen (z.B. BBG, Art. 68, VIZBM vom 18.9.2015), neu geschaffene Institutionen (z.B. SFAM, Movetia, ch Stiftung), Finanzierungsmöglichkeiten (z.B. ERASMUS+) oder die Qualifizierung im bilingualen Unterrichten. Die Pädagogischen Hochschulen bilden mit ihren Weiterbildungsstudiengängen CAS Bilingualer Unterricht in der Berufsbildung (PH Luzern) und CAS „bili“ – Zweisprachiger Fachunterricht (PH Zürich) seit mehreren Jahren Berufsfachschullehrpersonen für den bilingualen Unterricht (BKU, ABU) aus. In den letzten Jahren entwickelten sich umfassende Kompetenzen und ein breites Team an bili-Dozierenden, sodass einerseits der Bedarf an bili-Qualifizierungsmassnahmen im Rahmen eines CAS in der Deutschschweiz gut abgedeckt werden kann und anderseits Fachteams oder ganze Berufsfachschulen in ihrer Implementierung von bilingualem Unterricht unterstützt werden können. Heute unterrichten bereits in mehreren Kantonen Berufsfachschullehrpersonen bilingual. Der bilinguale Unterricht in der Berufsbildung ist eine wichtige Komponente in der Förderung der Lernenden.

Wunsch und Wirklichkeit in der Mobilität der Berufsfachschullehrpersonen

Gemäss dem Bologna-Prozess 2020 sollen bis ins Jahr 2020 mindestens 20 Prozent der Absolvierenden einer Hochschule einen Studien- oder Praktikumsaufenthalt im Ausland absolviert haben. Diese Forderungen sind für die Studierenden eines Diplomstudiengangs (z.B. Dipl. Berufsfachschullehrer/in) aufgrund ihrer Situationen kaum zu erreichen. Die Studierenden in der Ausbildung zur Berufsfachschullehrperson weisen einen ersten tertiären Bildungsabschluss – in ihrem Fachbereich –, Berufserfahrung sowie in der Regel erste Unterrichtspraxis auf der Zielstufe aus. Sie studieren mehrheitlich berufsbegleitend an einer Pädagogischen Hochschule und sind mehrheitlich älter als 30 Jahre. Weiterlesen

Fragen zum «Doppelten Kompetenzprofil» der Dozierenden an Pädagogischen Hochschulen

Acht Deutschschweizer Pädagogische Hochschulen, darunter die PH Luzern, haben ein gemeinsames Projekt mit dem Ziel gestartet, ihre Dozentinnen und Dozenten im Hinblick auf ihre Tätigkeiten an der Pädagogischen Hochschule über die Förderung des «Doppelten Kompetenzprofils» zu stärken. Das in den staatlichen Richtlinien geforderte «Doppelte Kompetenzprofil» wirft erstmal Fragen auf. Bevor Entwicklungsmassnahmen entwickelt und umgesetzt werden, sollten einige Fragen diskutiert werden.

Der Lehrberuf als Profession setzt u.a. wissenschaftliche Begründungsfähigkeit voraus. Das erhöht die Qualität der Arbeit, was den Schülerinnen und Schülern und letztlich der Gesellschaft zu Gute kommt. Mit der Tertiarisierung der Lehrerinnen und Lehrerbildung wurde ein wichtiger Schritt in der Professionsentwicklung des Lehrberufs gegangen. Zudem festigen und erweitern Lehrpersonen in der Berufspraxis ihre Kompetenzen durch reflektiertes Praktizieren (learning by doing bzw. deliberate practicing). Diese Erfahrung hat unumstritten auch einen Wert in der Qualifizierung künftiger Lehrpersonen. Weiterlesen