Die Ausbildung von Lehrpersonen ist in der Schweiz traditionell Sache der Kantone. Mit der Schaffung der Pädagogischen Hochschulen wurde auch der über viele Jahre gehegte Wunsch möglich, die Qualifizierung von Berufsfachschullehrpersonen an Hochschulen in den Regionen durchzuführen. Heute bilden die Pädagogischen Hochschulen Luzern, St. Gallen und Zürich in ihren Regionen Berufsfachschul-, Berufsmittelschullehrpersonen, Berufsbildner/innen überbetriebliche Kurse (üK) und Lehrwerkstätten sowie Dozierende der höheren Fachschulen (HF) aus, womit auch eine regionale Stärkung der Berufsbildung verbunden ist.
Die Berufsbildung ist eine Aufgabe von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt. Dabei kommen die Kantone, die für die Umsetzung in der Berufsbildung zuständig sind, für drei Viertel der Kosten auf. Die Föderalisierung der Kosten spiegelt die regionalpolitische Bedeutung der Berufsbildung wieder. Denn eine Stärke der Berufsbildung ist die enge Verknüpfung mit der regionalen Wirtschaft. Nur so kann die arbeitsmarktbezogene Berufsbildung Fachkräfte für die unterschiedlichen Arbeitsmärkte qualifizieren. Diese enge Verknüpfung mit der regionalen und kantonalen Praxis ist auch ein Erfolgsfaktor in der Lehrerinnen- und Lehrerbildung. So sind beispielsweise Praktikumsplätze in Schulen für künftige Lehrpersonen nicht nur wichtige Lernorte, sondern auch ein effizientes Instrument des Arbeitsmarktes, das Stellen und Personen „matched“.
Ziel der Subsidiarität dank der Pädagogischen Hochschulen erreicht
In der Berufsbildung wurde die Abwesenheit einer regionalen Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonen in der Berufsbildung (Berufsbildungsverantwortliche) lange bedauert. Bereits im Berufsbildungsgesetz von 1978 (Art. 36) wurde davon gesprochen, dass die Ausbildungen der Lehrpersonen an Berufsfachschulen nur dann beim Bund stattfinden sollen, wenn sie nicht an einer kantonalen Hochschule erfolgen kann. Weiterlesen