Bilingualer Unterricht und die Mobilität von Berufsfachschullehrpersonen

Die PH Luzern und die PH Zürich qualifizieren seit mehreren Jahren Berufsfachschullehrpersonen für den bilingualen Unterricht an den Berufsfachschulen. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag, die erwünschte Mobilität von Berufsbildungsverantwortlichen zu fördern. Um die Mobilität weiter zu fördern, müssen jedoch weitere Massnahmen ergriffen werden.

Die nationale und internationale Mobilität von Berufsfachschullehrpersonen ist auch im Rahmen ihrer Aus- oder Weiterbildung gesellschaftlich und politisch erwünscht. Hiervon zeugen gesetzliche Grundlagen (z.B. BBG, Art. 68, VIZBM vom 18.9.2015), neu geschaffene Institutionen (z.B. SFAM, Movetia, ch Stiftung), Finanzierungsmöglichkeiten (z.B. ERASMUS+) oder die Qualifizierung im bilingualen Unterrichten. Die Pädagogischen Hochschulen bilden mit ihren Weiterbildungsstudiengängen CAS Bilingualer Unterricht in der Berufsbildung (PH Luzern) und CAS „bili“ – Zweisprachiger Fachunterricht (PH Zürich) seit mehreren Jahren Berufsfachschullehrpersonen für den bilingualen Unterricht (BKU, ABU) aus. In den letzten Jahren entwickelten sich umfassende Kompetenzen und ein breites Team an bili-Dozierenden, sodass einerseits der Bedarf an bili-Qualifizierungsmassnahmen im Rahmen eines CAS in der Deutschschweiz gut abgedeckt werden kann und anderseits Fachteams oder ganze Berufsfachschulen in ihrer Implementierung von bilingualem Unterricht unterstützt werden können. Heute unterrichten bereits in mehreren Kantonen Berufsfachschullehrpersonen bilingual. Der bilinguale Unterricht in der Berufsbildung ist eine wichtige Komponente in der Förderung der Lernenden.

Wunsch und Wirklichkeit in der Mobilität der Berufsfachschullehrpersonen

Gemäss dem Bologna-Prozess 2020 sollen bis ins Jahr 2020 mindestens 20 Prozent der Absolvierenden einer Hochschule einen Studien- oder Praktikumsaufenthalt im Ausland absolviert haben. Diese Forderungen sind für die Studierenden eines Diplomstudiengangs (z.B. Dipl. Berufsfachschullehrer/in) aufgrund ihrer Situationen kaum zu erreichen. Die Studierenden in der Ausbildung zur Berufsfachschullehrperson weisen einen ersten tertiären Bildungsabschluss – in ihrem Fachbereich –, Berufserfahrung sowie in der Regel erste Unterrichtspraxis auf der Zielstufe aus. Sie studieren mehrheitlich berufsbegleitend an einer Pädagogischen Hochschule und sind mehrheitlich älter als 30 Jahre.

In der Berufsbildung gibt es Mobilitätsfördermassnahmen. Die Pädagogischen Hochschulen unterhalten über ihre „International Offices“ Beziehungen zu ausländischen Hochschulen, die Lehrpersonen ausbilden und ermöglichen einen Teil des Studiums im Ausland zu absolvieren. Oder die Agentur „Movetia“ fördert und unterstützt beispielsweise Projekte und Aktivitäten im Bereich von Austausch und Mobilität in der Aus- und Weiterbildung auf nationaler und internationaler Ebene.

Dennoch scheinen die Hürden für einen Auslandaufenthalt im Rahmen der Ausbildung zum/zur Berufsfachschullehrperson zu hoch zu sein, um systematisch genutzt zu werden. Heute finden sich kaum angehende Berufsfachschullehrpersonen, die z.B. einen Teil ihrer Ausbildung im Ausland absolvieren. Die identifizierten Hürden sind:

  • Finanzielle Belastung der angehenden Berufsfachschullehrpersonen durch Lohnausfall und Stellvertretungskosten;
  • Familiäre Situation mit schulpflichtigen Kinder und Betreuungsleistung;
  • Beschäftigungssituation mit dem Berufswechsel und der neuen Anstellung an Berufsfachschulen;
  • Ungenügende Kompatibilität der Ausbildungsstudiengänge in der Schweiz und im Ausland, zum Teil mit andern Zulassungsvoraussetzungen

Verstärkung der finanziellen Unterstützung

Um die Mobilität der angehenden Berufsfachschullehrperson zu erhöhen, müssen neue Konzepte und Mobilitätsprogramme entwickelt werden, welche die Lebens-, Beschäftigungs- und Karrieresituationen adäquat berücksichtigen. Austauschprogramme könnten dabei als Pakete angeboten werden, worin Austauschinstitution, Wohnmöglichkeit, Finanzierung etc. bereits geregelt und organisiert sind. Die Pädagogischen Hochschulen müssten zudem die Beziehungen zu Hochschulen im Ausland intensivieren, die äquivalente Studiengänge anbieten. Schliesslich müssten die finanziellen Anreize die Attraktivität von Mobilitätsprogrammen erhöhen. Entsprechende Fördergelder sollten den Pädagogischen Hochschulen als Aus- und Weiterbildungsinstitutionen zur unkomplizierten Förderung zur Verfügung stehen.

Die Kantone haben einen wichtigen Schritt in Richtung Mobilität der Berufsbildungsverantwortlichen getan, indem sie den bilingualen Unterricht an den Berufsfachschulen gefördert haben. Mit den entsprechenden Weiterbildungen an der PH Luzern und der PH Zürich haben die Pädagogischen Hochschulen aktiv die nationale Mobilitätsstrategie umgesetzt. In ähnlicher Weise sollte nun der nächste Schritt in der Förderung der Mobilität von (angehenden) Berufsfachschullehrpersonen erfolgen. Die Pädagogischen Hochschulen mit ihren „International Offices“ sind strukturell parat auch angehende Berufsfachschullehrpersonen bei einem Auslandaufenthalt zu unterstützen.

Prof. Dr. Jürg Arpagaus, PH Luzern

@juergarpagaus

 

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