Digitale Inklusion

Was ist digitale Inklusion

Unter Inklusion versteht man ganz allgemein die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen an allen gesellschaftlichen Bereichen. Jeder Mensch gehört ganz natürlich dazu, unabhängig etwa von Geschlecht, Alter, Kultur, sozialem Status oder körperlich-geistiger Verfassung. Inklusionskonzepte anerkennen, dass für verschiedene Gesellschaftsgruppen verschiedene Herausforderungen bestehen.
Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), wie etwa der Computer oder das Internet, sind heute ein integraler Bestandteil unserer Gesellschaft. Sie machen die Kommunikation schneller und bieten viele neue Möglichkeiten. Nicht alle Personen können aber heute schon gleichermassen von diesen Möglichkeiten profitieren und die Gefahr besteht, dass bestimmte Personengruppen die Vorteile der IKT nicht nutzen können. Bei der digitalen Inklusion geht es insbesondere darum, die Teilhabe aller Personen an der Informations- und Kommunikationsgesellschaft sicherzustellen. Dabei geht es um Menschen, die noch keinen Zugang zu den neuen Medien haben oder um Menschen, die den Umgang damit nicht erlernen konnten.


Wie kann Inklusion in eine digitale Gesellschaft gelingen?

Durch die Digitalisierung ergeben sich für die Inklusion – für alle beteiligten Menschen – neue Herausforderungen und Möglichkeiten. Dabei unterscheidet man zwischen der Inklusion in die digitale Gesellschaft und der Inklusion mit digitalen Medien[1]. Beide Herangehensweisen sind elementar für einen gleichberechtigten Zugang zu den Vorteilen der Digitalisierung und der Sicherstellung von Chancengleichheit im digitalen Zeitalter.

Inklusion in die digitale Gesellschaft
Inklusion in die digitale Gesellschaft ist von essentieller Bedeutung für das heutige Leben und ein Ausschluss bietet gravierende Nachteile – auf allen gesellschaftlichen Ebenen. So werden Stelleninserate beispielsweise häufiger ausschliesslich online gestellt, Informationen über Kultur, Politik und Sport finden sich online deutlich besser und schneller und die Pflege von sozialen Beziehungen über soziale Medien ist alltäglich. Werden Menschen(gruppen) – ob passiv oder aktiv – von diesen Prozessen exkludiert, führt diese zu einer steigenden Frustration und einem Ausschluss aus der Gesellschaft.

Inklusion mit digitalen Medien
Die Perspektive der Inklusion mit digitalen Medien fokussiert die Möglichkeiten durch digitale Medien und neuen Formen der Kommunikation und Informationsbeschaffung eine Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen und zu vereinfachen. So bieten beispielsweise digitale Medien eine vielfältige Möglichkeit, Inklusion zu thematisieren, einen vereinfachten Zugang zur öffentlichen Kommunikation zu ermöglichen und Menschen die Möglichkeit der Teilhabe an medialen Prozessen zu ermöglichen (Empowerment).


[1] Pelka, M. (2015): Digitale Inklusion – digitale Exklusion: Teilhabe in einer digitalen Gesellschaft. Abrufbar unter: https://www.bpb.de/lernen/digitale-bildung/werkstatt/217272/digitale-inklusion-digitale-exklusion-teilhabe-in-einer-digitalen-gesellschaft.


Digital Human Rights:
Digitale Inklusion aus einer menschenrechtlichen Perspektive

Die digitale Inklusion bietet aus der Perspektive der Menschenrechte eine Reihe von (vielversprechenden) Möglichkeiten. Es stellen sich jedoch auch eine Reihe von Fragen, auf die wir heute noch keine genügenden Lösungen gefunden zu haben scheinen.

Die digitale Inklusion kann Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen und Benachteiligungen die Möglichkeit zur sozialen und gesellschaftlichen Teilhabe bieten. Neue Medien bieten ihren Nutzer*innen vielfältige Möglichkeiten zur Informationsbeschaffung, der Vernetzung mit anderen Menschen und offerieren damit eine Gelegenheit, Barrieren abzubauen und die gesellschaftliche, berufliche und soziale Inklusion zu unterstützen.

Die Herausforderungen für die positive Nutzung der digitalen Möglichkeiten sind aus menschenrechtlicher Perspektive jedoch nicht zu unterschätzen. Die Daten-Frage (Datensicherheit, was passiert mit gespeicherten Daten etc.) ist weitgehend ungelöst und der Datenschutz muss immer wieder dem „öffentlichen Interesse“ (wie zum Beispiel der Terrorabwehr oder der Überwachung des öffentlichen Raumes) weichen. Gleichzeitig haben uns die Ereignisse um die Nutzung der sozialen Medien in der amerikanischen Präsidentschaftswahl 2016 und die Berichte über Manipulierungsversuche der Europa-Wahl 2019 gelehrt, dass digitale Netzwerke anfällig sind für Angriffe und Informationen manipuliert werden können.

Aus den Herausforderungen erschliesst sich für die Bildung – sowohl im formellen als auch informellen Kontext – und insbesondere die Menschenrechtsbildung ein (neues) Aufgabenfeld. Schüler*innen müssen einerseits den Umgang mit digitalen Inhalten und Medien erlernen, sie brauchen digitale Kompetenzen, um von den Chancen der Digitalisierung profitieren zu können. Die Menschenrechtsbildung muss wiederum diese Kompetenzen aus einer menschenrechtlichen Perspektive ergänzen, um auf die Gefahren und Chancen der digitalen Welt aufmerksam zu machen.


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