Digitale Bildungslandschaften

Was sind digitale Bildungslandschaften

Digitale Bildungslandschaften versuchen, jedem und jeder überall Zugang zu Bildung zu verschaffen. Sie ermöglichen Zugang zu Bildungsmaterialien im generellen und individuellen Rahmen. Herausforderungen bestehen v.a. in medienpädagogischer und bildungstechnologischer Form. Ein gemeinsames und im höchsten Masse verknüpftes Zusammenarbeiten von Experten*innen in Konzeption, Didaktik und Lerntechnologie gelten als unabdingbare Voraussetzung. Lernmethoden wie (New) Blended Learning, Video Learning, Social Learning, Mobile Learning, Virtual Reality und Augemented Reality werden in Lernkonzepte angeordnet und für die User*innen bereitgestellt. Bei der Konzeption stehen insbesondere folgende Fragen im Vordergrund:

  • Wie passiert ein gelingender Austausch zwischen Lerner*innen und dem Lehrenden bzw. der Experten*in?
  • Auf was ist zu achten, wenn es um digitale Anwendungen für Lerninhalte geht?
  • Wie muss didaktisch und technologisch ein Konzept einer digitalen Bildungslandschaft gestaltet sein? Was sind die entscheidenden Kriterien?

Bei der Beurteilung, welche Lernformen in welcher Kombination z.B. im Falle des New Blended Learning empfehlenswert sind, schlägt M. S. Pütz (2018) fünf Kategorien vor, nach denen die richtige Auswahl getroffen werden kann: Virtualisierungsgrad, Kollaborationsgrad, Synchronizitätsgrad, Instruktionsgrad und Komplexitätsgrad.

Des Weiteren ist nach N. Faltin insbesondere unabdingbar, dass im Bereich von Softskills nicht allein im digitalen Selbststudium, sondern durch Aufzeichnung eigener (digitaler) Handlungen und in Reflexion- und Coachingsequenzen gelernt wird. Bemerkenswert ist schliesslich die Umsetzung in diversen Bildungslandschaften in informellen Lernbereichen, wie z.B. des persönlichen Wissensmanagements, wenn nach der sog. PKM-Methode („Personal Knowledge Management“) von H. Jarche vorgegangen wird. Das entsprechende Modell „Seek-Sense-Share“ ermöglicht einen aktuellen, flexiblen und unglaublich realitätsnahen persönlichen und beruflichen Umgang mit Informationen und Wissen. Dabei führt nach J. Robbes (2018) das Suchen (Seeking), das aktiv und inaktiv passiert, zu einer kontinuierlichen Auseinandersetzung mit Informationen. Mit der Reflexion (Sensing) werden neue Informationen mit unserem persönlichen Erfahrungshintergrund verbunden und am Ende kommt das (Mit-)teilen (Sharing). Letzteres bringt die Möglichkeit Quellen, Ideen und Erfahrungen mit unseren Netzwerken zu teilen.


A.-W. Scheer u. Ch. Wachter (2018). Digitale Bildungslandschaften. IMC AG (epub) Saarbrücken.


Digital Human Rights:
Digitale Bildungslandschaften aus einer menschenrechtlichen Sicht

Mit den Möglichkeiten der neuen Technologien und Methoden im digitalen Zeitalter steht die Welt in einer ähnlich gravierenden Veränderung für Lehrende, Studierende, Lehrer*innen und Schüler*innen, wie bei der Erfindung des Buchdrucks im 15. Jahrhundert. Insb. der erleichterte Zugang (unabhängig von Ort und Zeit) und die enormen Möglichkeiten der Informationsbeschaffung bzw. Wissensaneignung, mit Technologien wie Massive Open Online Courses (MOOCs, bzw. xMOOCs und cMOOCs), Open Educational Ressources (OER), Learning Analytics und beispielsweise Makerspaces, setzen die klassische Form von Face-to-Face Interaktionen unter Druck. Der wissenschaftliche Diskurs geht derzeit davon aus, dass neue Technologien Face-to-Face-Interaktionen im Unterricht nicht ablösen können und sollen, sondern ergänzen[1]. D.h. aber auch, dass im Sinne von John Dewey (1915), starker Handlungsbedarf auf der Ebene der Pädagoginnen, Dozierenden und Lehrer/innen besteht:

„If we teach today’s students as we taught yesterday’s, we rob them of tomorrow.“

Z.B. sind Dozierende und Lehrer*innen in ihrer Rolle und ihrer lebenslangen „Bildung“ gefordert, um auf Hochschulebene bzw. im Schulunterricht die Studierenden, Jugendlichen und Kinder auf Risiken des Internets aufmerksam zu machen (Cybermobbing, Pornografie, Verletzungen der Privatsphäre) und ihnen z.B. in medienpädagogischen Settings den Umgang mit den Medien und Technologien anzuleiten (vgl. dazu Beispiele für die konkrete Umsetzung im Unterricht von E. Davanzo, 2018, 40-54).

Dozierende bzw. Lehrer*innen müssen eigene Kompetenzen haben, um sie den Kindern weiter geben zu können. Und da liegt eine grosse Herausforderung. Mit Blick auf die defizitären digitalen Informationskompetenzen bei politischen und pädagogischen Akteuren, beschreiben dies Irion, Ruber & Schneider[2] mit Hinweis auf Kammerl und Ostermann[3] als „Teufelskreis der Medienbildung“. Junge Menschen haben zwar Zugang zu den Technologien im digitalen Zeitalter, erfahren aber nur wenig bis keine pädagogische Begleitung. Das kann für die Zukunft verheerende Folgen haben.

Für diese pädagogische Begleitung spielen Digital Human Rights eine wichtige Rolle. U.a. stehen damit die Freiheit jeder/jedes Einzelnen zur Mitbestimmung bzw. Mitgestaltung entsprechender Bildungsvorgänge im Fokus. Aber auch das Recht auf Information, Privatsphäre und urheberrechtliche Absicherung sind bei Bildungsschritten im digitalen Bereich mitzudenken.

Jeder Mensch besitzt heute eine digitale Identität. Eine wichtige allgemeine Frage lautet:

Welche Rolle spielen jene Rechte, die sich mit Freiheitsgarantien, mit der politischen Teilnahme und der sozialen Teilhabe der Menschen am politischen und gesellschaftlichen Diskurs in einem digital geprägten Lebensumfeld auseinandersetzen?


[1] vgl. Feldmann, J. (2018): Hochschule 4.0. In: Wolff, D. & Göbel, R. (Hrsg). Digitalisierung: Segen oder Fluch. Wie die Digitalisierung unsere Lebens- und Arbeitswelt verändert. Wiesbaden: Springer, 191-223.

[2] Irion, T., Ruber, C. & Schneider, M. (2018): Grundschulbildung in der digitalen Welt. In: Ladel, S., Knopf, J. & Weinberger A. (Hrsg). Digitalisierung und Bildung. Wiesbaden: Springer, S.39-57.

[3] Kammerl, R. / Ostermann, S. (2010): Medienbildung: (K)ein Unterrichtsfach: Eine Expertise zum Stellenwert der Medienkompetenzförderung in Schulen. Hamburg: Medienanstalt Hamburg / Schleswig Holstein.

 


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