Digitale Kompetenzen und Kompetenzen der Menschenrechtsbildung

Was sind digitale Kompetenzen und Kompetenzen der Menschenrechtsbildung

Digitale Kompetenzen sind Kompetenzen, welche eine Person befähigen mit den durch die Digitalisierung ausgelösten Herausforderungen umzugehen. Konkret kann von folgenden Kompetenzen gesprochen werden:

  • Digital Use, u.a. Community Participation
  • Digital Identity, u.a. Digital Citizen
  • Digital Rights, u.a. Privacy und Freedom of Speech
  • Digital Literacy, u.a. Critical Thinking
  • Digital Communication, u.a. online Collaboration und Digital Footprints
  • Digital Emotional Intelligence, u.a. Social & emotional Awareness und Empathy
  • Digital Security 
  • Digital Saftey, u.a. Contact Risks, Content risks[1].

Die Kompetenzen der Menschenrechtsbildung umfassen alle Kompetenzen des Menschenrechtslernens, die innerhalb der einzelnen sog. Dimensionen der Menschenrechtsbildung entwickelt und gestärkt werden. Es geht dabei um das Lernen über, durch und für die Menschenrechte. Konkret handelt es sich um Kompetenzen über das Wissen über Menschenrechte, die Haltung und Einstellung durch die Menschenrechte, und die entstehenden Fähigkeiten für ein Engagement und „Empowerment“ für die Menschenrechte. Anhand der UNO-Deklaration zur Menschenrechtsbildung (2011)[2] und der OECD Leitlinien[3] wurden folgende Kompetenzen generell für das Menschenrechtslernen an der PH Luzern adaptiert[4]:

  • Lerndimension Lernen über Menschenrechte (Wissen über Menschenrechte; Stichwort: „Kopf-bereich“): Lernende kennen und verstehen: die Geschichte und Philosophie der Menschenrechte; die Menschenrechte als ein Wertesystem und ihre Beziehung zu anderen Wertesystemen und anderen Sozialzielen; die Prinzipien der Menschenrechte und Kinderrechte: Unteilbarkeit, Partizipation und Inklusion, Gleichheit und Nicht-Diskriminierung, Freiheit jeglicher Form von Gewalt, Entwicklung des Kindes und Kindeswohl; Internationale Menschenrechtsnormen und ihre Entwicklung; Die Verantwortung verschiedener Akteurinnen und Akteure, insbesondere der Staaten; Ursachen von Menschenrechtsverletzungen und aktuelle Menschenrechtsthemen und Personen, die sich für die Menschenrechte einsetzen.
  • Lerndimension Lernen durch Menschenrechte (Einstellungen und Haltungen; Stichwort: „Herz-bereich“): Lernende zeigen Respekt für sich selbst und für andere; aktives Interesse für Menschenrechte und Gerechtigkeit; Offenheit für Reflexion und Lernen, um menschenrechtskonformes Verhalten zu entwickeln; Empathie für Menschen, die Menschenrechtsverletzungen erleiden; Bekenntnis zur Aufrechterhaltung und Schutz der Menschenrechte und Motivation und Empathie, um sich in Zusammenarbeit mit anderen für die Menschenrechte einzusetzen.
  • Lerndimension Lernen für Menschenrechte (Engagement und Empowerments für Menschenrechte; Merke „Hand-bereich“): Lernende sind fähig Ereignisse und Prozesse aus menschenrechtlicher Perspektive zu analysieren; Menschenrechtsverletzungen sowie deren Ursachen und Auswirkungen zu identifizieren; verlässliche Informationen über Menschenrechte zu beschaffen, zu analysieren und zu nutzen; Menschenrechtsprinzipien im eigenen Umfeld umzusetzen; sich aktiv für die Menschenrechte einzusetzen; Menschenrechte mit Hilfe von legalen und gewaltfreien Mitteln einzufordern und Aktivitäten für die Förderung der Menschenrechte zu planen und durchzuführen.

In einem Austausch über digitale Kompetenzen und Menschenrechtsbildungskompetenzen sind auch die sog. transversalen Kompetenzen mitzudenken. Als transversale Kompetenzen werden Kompetenzen bezeichnet, die „Selbstwirksamkeit und Selbstreflexion, Zurückhaltung, Mediale Kompetenz (kritisches Hinterfragen von Medieninhalten), konstruktives Denken, Offenheit und Neugier, nüchterne Spiritualität, resilientes Sein und Ambivalenz Kompetenz“ stärken.[5]


[1] vgl. Digitales Kompetenzmodell des DQ Institutes, detailliert auf https://www.dqinstitute.org/what-is-dq/#contentblock2

[2] Vgl. UNO-Declaration 66/137 on Human Rights Education and Training (2011): https://www.ohchr.org/EN/Issues/Education/Training/Pages/UNDHREducationTraining.aspx;

[3] OSZE Guidelines Human Rights Education (e), www.osce.org

[4] Vgl. https://www.phlu.ch/faecher-und-schwerpunkte/spezialisierungsstudien/menschenrechtsbildung.html

[5] Vgl. Brandes, N., Dettling, D., Friebe, H., Horx, M., Horx-Strathern, O., Lanzinger, C., Schuldt, C. (2017), Zukunftsreport 2017, gekürzter Auszug: https://www.zukunftsinstitut.de/documents/downloads/Zukunftsreport2017PresseRezExpl.pdf


Digitale Kompetenzen und Kompetenzen der Menschenrechtsbildung: wie geht das zusammen?

Bei einem Austausch über die Auswirkungen der digitalen Transformation auf die Bildung und insbesondere auf die Bildungskompetenzen, ist es naheliegend, besonders unter einem menschenrechlichen Blickwinkel, die Schnittstellen und Schnittmengen der digitalen Kompetenzen, der transversalen Kompetenzen und der Menschenrechtsbildungskompetenzen zu ergründen. Derzeit fokussiert sich das Zentrum für Menschenrechtsbildung auf folgende Kompetenzen und die damit verbundenen Inhalte, Fragestellungen und Ansätze:

  • Kompetenzbereich Digital Rights und Digital Rights Skills: Lernende nehmen den Bereich von Digital Rights (wie z. B. das Recht auf Informationsfreiheit, auf Meinungsäusserungsfreiheit und auf Privatsphäre) als persönlichkeitsrelevant wahr. Sie können sich mit der eigenen Einstellung und Haltung zu den Digital Human Rights konstruktiv auseinandersetzen. Lernende können sich in diesem Lebenssegment sicher, fair und sozial verhalten und die entsprechenden Technologien mit Verantwortung anwenden.
  • Kompetenzbereich Digital Literacy: Lernende können Technologien und Medien kritisch nutzen.
  • Kompetenzbereich Digital Emotional Intelligence: Durch die Auseinandersetzung mit den Fragen und Inhalten der Digital Human Rights verbessern Lernende ihre Fähigkeit, Handlungen in der digitalen Welt auf ihre Wirkung auf andere Menschen hin zu überprüfen. Sie erkennen, wann und inwiefern Digital Human Rights in Gefahr sind oder verletzt werden, und sie sind bereit, einzuschreiten.
  • Kompetenzbereich Digital Use und iPartizipation: Die Mitwirkung verschiedenster Gruppen ist entscheidend für einen erfolgreichen Prozess. Das ZMRB möchte den Lancierungsprozess, in dem sich das 12. IHRF befindet, dazu nutzen, Erfahrungen im digitalen Bereich zu machen. Es legt deshalb Augenmerk darauf, dass innerhalb des Projekts die Teilnehmenden und die Mitwirkenden des IHRF, Studierende und Dozierende in verschiedener Weise sich bei der Anwendung von digitalen Technologien beteiligen können. Dank der technologischen Möglichkeiten werden die Teilnehmenden einerseits stärker partizipieren. Andererseits können sie sich eins zu eins, innerhalb der realen und digitalen Projektprozesse, einbringen und lernen, die digitalen Technologien für ihre Bildungsprojekte, Meinungen und Informationen anzuwenden.

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