Die Digitalcharta

Die Digitalcharta – ein kurzer Abriss

Ende April dieses Jahres wurde in Berlin die zweite Version der sogenannten „Digitalcharta“ vorgestellt. Dabei handelt es sich um das Produkt eines 20-monatigen, gemeinschaftlichen Prozesses, an dem unterschiedliche Akteure, insbesondere aus der deutschen Zivilgesellschaft, mitgewirkt haben. Ihrem Selbstverständnis zufolge ist die „Digitalcharta“ ein politisches Manifest in Gestalt eines gesetzesähnlichen Textes.

Neben Vorschlägen für künftige Grundrechte enthalten sie auch „Staatszielbestimmungen“ und mögliche Aufträge an den europäischen Gesetzgeber, welche die Bedeutung der Bürgerrechte im digitalen Zeitalter zu betonen versuchen. Entsprechend steht die Frage im Zentrum: Wie lässt sich die Souveränität und Freiheit des Einzelnen in der digitalen Welt schützen – gegen die Totalüberwachung durch den Staat, aber ebenso auch gegen den Zugriff mächtiger Konzerne? Der Schutz des Einzelnen wird insofen angestrebt, als dass die Charta klar definierte Grundrechte festlegen soll, auf welche sich jeder Mensch berufen könnte. In der Präambel bezieht sich die Digitalcharta denn auch explizit auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die Europäische Menschenrechtskonvention, aber auch auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union.

Inhaltlich nimmt die Charta nicht nur auf unzulässige Datensammlung und -verarbeitung oder Überwachung Bezug. Vielmehr schafft sie einen grundsätzlichen und umfassenden Zugang, etwa indem sie in Artikel 1 die Würde des Menschen, in Artikel 2 die Freiheit des Menschen und in Artikel 3 die Gleichheit der Menschen ins Zentrum stellt. Umfassend ist sie insofern, als dass sie von der Meinungsfreiheit, Aspekte der Transparenz, Privatsphäre, Datenschutz über automatisierte Systeme und Entscheidungen, die Sicherheit von informationstechnischen Systemen auch Themen der Pluralität und des Wettbewerbs behandelt. Auch das Thema Bildung wird nicht ausgespart:

Jeder Mensch hat ein Recht auf Bildung, die ein selbstbestimmtes Leben in der digitalen Welt ermöglicht. Dieses Ziel besitzt einen zentralen Stellenwert in den Lehrplänen von Bildungseinrichtungen.“

Grundrechte und demokratische Prinzipien sollen auch in der digitalen Welt durch die Herrschaft des Rechts geschützt werden, so die AutorInnen. Dies bedürfe allerdings auch, staatliche und nichtstaatliche Akteure auf eine Geltung der Grundrechte in der digitalen Welt zu verpflichten. Damit werde das Fundament einer rechtsstaatlichen Ordnung im digitalen Zeitalter erschaffen. Vor diesem Hintergrund könne das Digitale nicht als Quelle der Angst, sondern als Chance für ein gutes Leben in einer globalen Zukunft erfasst werden.

Die Autoren hegen die Hoffnung, dass dieser Entwurf im öffentlichen Diskurs in möglichst partizipativer Weise weitergetragen wird und einen nachhaltigen gesellschaftlichen und politischen Prozess nach sich zieht, welcher letztlich in einem bindenden europäischen Rechtsdokument mündet, welches die bereits existierenden Grundrechtskataloge ergänzt und erweitert.

Autor: Josua Kuonen

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