An der Herbsttagung der Berufsbildung 2017 gehört: „Eltern kennen die Berufsbildung zu wenig“

Der Vergleich zwischen dem gymnasialen Weg und dem Berufsbildungsweg bewegt seit Jahren die Gemüter der Berufsbildung. Die Diskussion wird oft ohne Berücksichtigung der meritokratischen Logik unseres Bildungssystems geführt. Eine Aussage an der Herbsttagung der Berufsbildung 2017 hat mich zu folgenden Gedanken angeregt.

„Die Eltern kennen das Berufsbildungssystem zu wenig, deshalb wollen sie für ihr Kind den gymnasialen Weg.“ Ich zucke immer etwas zusammen, wenn ich dieses Argument höre, da es nicht mit meiner (subjektiven) Beobachtung übereinstimmt. Ich beobachte, dass die Eltern das Schulsystem sehr wohl verstehen und auch durchschauen. Dies bestätigt auch eine Studie der PH Luzern bei über 160 Eltern von Primarschulkindern am Übergang in die Sekundarstufe I (Gut, 2016).

In unserem meritokratischen Bildungssystem ist es die Leistung, die bewertet und belohnt wird, beziehungsweise werden sollte. Die „Belohnung“ für gute Leistungen sind im Schulalltag gute Schulnoten. Es sind auch die Schulnoten, die die Grundlage von Selektionsentscheiden bildet. Welches Kind in welche Leistungsstufe kommt, hängt also von den Schulleistungen ab. Schulnoten sind als Leistungsindikatoren – nicht unumstritten – aber in der Wirtschaft und Gesellschaft als Leistungsindikator akzeptiert.

Auch die durch die Sortierung anhand der Schulnoten entstehende soziale Ungleichheit ist allgemein akzeptiert. Sie entspricht den vorherrschenden Gerechtigkeitsnormen und wird durch diese legitimiert. Gefordert wird im meritokratischen Schulsystem allerdings die Chancengleichheit im Sinne, dass Kinder und Jugendliche mit ähnlichen Fähigkeiten, ähnliche Chancen auf ähnliche Schulnoten haben, und zwar unabhängig etwa ihrer sozialen Herkunft oder ihres Geschlechts. Unter der Prämisse, dass dieses Prinzip der Chancengleichheit realisiert ist, akzeptiert nicht nur unser ökonomisches System, dass es ein „Unten“ und „Oben“ gibt, auch viele Eltern und Lehrpersonen akzeptieren es. Manche sehen es gar als Notwendigkeit an, um (junge) Menschen zu Leistungen zu motivieren. Weiterlesen

Bilingualer Unterricht und die Mobilität von Berufsfachschullehrpersonen

Die PH Luzern und die PH Zürich qualifizieren seit mehreren Jahren Berufsfachschullehrpersonen für den bilingualen Unterricht an den Berufsfachschulen. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag, die erwünschte Mobilität von Berufsbildungsverantwortlichen zu fördern. Um die Mobilität weiter zu fördern, müssen jedoch weitere Massnahmen ergriffen werden.

Die nationale und internationale Mobilität von Berufsfachschullehrpersonen ist auch im Rahmen ihrer Aus- oder Weiterbildung gesellschaftlich und politisch erwünscht. Hiervon zeugen gesetzliche Grundlagen (z.B. BBG, Art. 68, VIZBM vom 18.9.2015), neu geschaffene Institutionen (z.B. SFAM, Movetia, ch Stiftung), Finanzierungsmöglichkeiten (z.B. ERASMUS+) oder die Qualifizierung im bilingualen Unterrichten. Die Pädagogischen Hochschulen bilden mit ihren Weiterbildungsstudiengängen CAS Bilingualer Unterricht in der Berufsbildung (PH Luzern) und CAS „bili“ – Zweisprachiger Fachunterricht (PH Zürich) seit mehreren Jahren Berufsfachschullehrpersonen für den bilingualen Unterricht (BKU, ABU) aus. In den letzten Jahren entwickelten sich umfassende Kompetenzen und ein breites Team an bili-Dozierenden, sodass einerseits der Bedarf an bili-Qualifizierungsmassnahmen im Rahmen eines CAS in der Deutschschweiz gut abgedeckt werden kann und anderseits Fachteams oder ganze Berufsfachschulen in ihrer Implementierung von bilingualem Unterricht unterstützt werden können. Heute unterrichten bereits in mehreren Kantonen Berufsfachschullehrpersonen bilingual. Der bilinguale Unterricht in der Berufsbildung ist eine wichtige Komponente in der Förderung der Lernenden.

Wunsch und Wirklichkeit in der Mobilität der Berufsfachschullehrpersonen

Gemäss dem Bologna-Prozess 2020 sollen bis ins Jahr 2020 mindestens 20 Prozent der Absolvierenden einer Hochschule einen Studien- oder Praktikumsaufenthalt im Ausland absolviert haben. Diese Forderungen sind für die Studierenden eines Diplomstudiengangs (z.B. Dipl. Berufsfachschullehrer/in) aufgrund ihrer Situationen kaum zu erreichen. Die Studierenden in der Ausbildung zur Berufsfachschullehrperson weisen einen ersten tertiären Bildungsabschluss – in ihrem Fachbereich –, Berufserfahrung sowie in der Regel erste Unterrichtspraxis auf der Zielstufe aus. Sie studieren mehrheitlich berufsbegleitend an einer Pädagogischen Hochschule und sind mehrheitlich älter als 30 Jahre. Weiterlesen