Wie integrativ ist die Berufsbildung?

Mit der zweijährigen Grundbildung und einer fachkundigen individuellen Begleitung (FiB), für deren professionelle Umsetzung sich immer mehr engagierte Berufsfachschullehrpersonen weiterbilden, sind positive Zeichen für die integrativen Bestrebungen der Berufsbildung gesetzt. Auch die vielfältigen Angebote an Förder- und Stützkuren nebst dem regulären Unterricht an den Berufsfachschulen verdeutlichen diese Bestrebungen klar. Doch welche Effekte erzielen diese Massnahmen für die betroffenen Lernenden und wie integrativ ist die Berufsbildung tatsächlich? Diesen Fragen geht die PH Luzern in ihren Forschungsprojekten nach.

 

Die Schweiz ist durch die 2014 ratifizierte UN- Behindertenkonvention verpflichtet dafür zu sorgen, das Recht der Menschen auf Bildung ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen und durch die Gewährleistung eines integrativen Bildungssystems auf allen Ebenen sicherzustellen (Art. 24 Abs. 1 und 5). Denn Menschen mit Behinderungen (geistig, körperlich, psychisch) können in der Bildung eine Benachteiligung erfahren, wenn ihren besonderen Bedürfnissen nicht Rechnung getragen wird. Es besteht dann beispielsweise die Gefahr, dass sie in weniger anspruchsvolle Ausbildungen abgedrängt werden, die ihrem intellektuellen Potenzial nicht entsprechen und so ihre besonderen Bedürfnisse die Entwicklung ihrer individuellen Stärken einschränken bzw. verhindern. Das Gesetz spricht sich klar gegen jede Form von Diskriminierung aus und fordert explizit Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligung von Lernenden mit Behinderung beim Lernen und bei Qualifikationsverfahren in der beruflichen Grundbildung und in der höheren Berufsbildung (Bundesverfassung Art. 8 Abs. 2; BehiG Art. 2 Abs. 5, Art. 5 Abs. 1, 2; UN-Behindertenrechtskonvention, Art. 27; BBG Art. 3, 18, 21; BBV Art. 35).

 

In der Zeit vor dem Eintritt in die Berufsbildung erleben viele Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf teils über Jahre eine breite Palette an sonderpädagogischen Massnahmen in Form von integrativer Sonderschulung bzw. integrativer Förderung. Zahlreiche Volksschulen verfolgen heute eine klare integrative Schulkultur und profitieren dabei von langjähriger Erfahrung, Expertise und qualifizierten Lehrpersonen, grösstenteils mit Masterabschluss. Doch was passiert mit diesen Jugendlichen nach dem Übertritt in die Berufsbildung? Wie kann sichergestellt werden, dass an diesen wertvollen Investitionen in die schulische Förderung und Integration dieser Jugendlichen in der Berufsbildung angesetzt wird, damit diese wenigstens nicht verloren gehen bzw. im besten Fall sogar weiter unterstützt werden? Es handelt sich hier um Fragen der Schnittstellenthematik und damit dem langfristigen Nutzen von Investitionen der Volksschule für das lebenslange Lernen der jungen Generationen. Diese Fragen dürfen sich nicht nur auf den Diskus um Kompetenzen im Rahmen des neuen Lehrplans 21 beschränken, sondern bedürfen auch des Blickes auf die integrative Unterstützung der Lernenden. Das Forschungsprojekt „IF in der Berufsbildung?!“ der PH Luzern untersucht die Schnittstellen von Unterstützungsmassnahmen in der Berufsbildung zur Unterstützung an den Volksschulen und setzt damit genau an diesen Fragestellungen an.

 

Aktuell existieren insbesondere während der zweijährigen Grundbildung zum Eidgenössischen Berufsattest (EBA) zahlreiche unterstützende Massnahmen wie Case Management, individuelle Kompetenznachweise, fachkundige individuelle Begleitung sowie verschiedene Förder- und Stützkurse. Viele der Massnahmen erleben aktuell vermehrte Aufmerksamkeit und Professionalisierung (z.B. Weiterbildungen in Deutsch als Zweitsprache oder fachkundiger individueller Begleitung). Trotzdem steht die Forschung zu adaptiven Implementierungen, Effekten und Umsetzungen der sonderpädagogischen Massnahmen in der Berufsbildung noch in ihren Anfängen. Ein weiteres Projekt der PH Luzern untersucht hier die „Implementierung und Wirkung von Unterstützungsangeboten in der zweijährigen Grundbildung“. Die Studienergebnisse zeigen unter anderem verschiedene positive Effekte der Angebote über ein Schuljahr in Bezug auf Leistung, Selbstwert und Motivation sowohl aus Perspektive der Berufsbildungsverantwortlichen als auch der Lernenden, gleichzeitig verdeutlicht sich aber auch ein klarer Weiterbildungs- und Professionalisierungsbedarf von Seiten der Schulen und Lehrpersonen.

 

Nebst Qualifizierungselementen mit sonderpädagogischem Fokus bzw. integralen sonderpädagogischen Themen ist die PH Luzern in Forschungsprojekten zur Sonderpädagogik in der Berufsbildung aktiv. Denn das Wissen und Bewusstsein der Berufsbildungsverantwortlichen aller drei Lernorte um Hilfestellungen und Massnahmen zum Nachteilsausgleich sowie um die fachliche, didaktische und pädagogische Umsetzung dieser in ihrer Profession ist nicht nur rechtlich sondern auch gesellschaftlich von besonderer Relevanz.

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