Wie integrativ ist die Berufsbildung?

Mit der zweijährigen Grundbildung und einer fachkundigen individuellen Begleitung (FiB), für deren professionelle Umsetzung sich immer mehr engagierte Berufsfachschullehrpersonen weiterbilden, sind positive Zeichen für die integrativen Bestrebungen der Berufsbildung gesetzt. Auch die vielfältigen Angebote an Förder- und Stützkuren nebst dem regulären Unterricht an den Berufsfachschulen verdeutlichen diese Bestrebungen klar. Doch welche Effekte erzielen diese Massnahmen für die betroffenen Lernenden und wie integrativ ist die Berufsbildung tatsächlich? Diesen Fragen geht die PH Luzern in ihren Forschungsprojekten nach.

 

Die Schweiz ist durch die 2014 ratifizierte UN- Behindertenkonvention verpflichtet dafür zu sorgen, das Recht der Menschen auf Bildung ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen und durch die Gewährleistung eines integrativen Bildungssystems auf allen Ebenen sicherzustellen (Art. 24 Abs. 1 und 5). Denn Menschen mit Behinderungen (geistig, körperlich, psychisch) können in der Bildung eine Benachteiligung erfahren, wenn ihren besonderen Bedürfnissen nicht Rechnung getragen wird. Es besteht dann beispielsweise die Gefahr, dass sie in weniger anspruchsvolle Ausbildungen abgedrängt werden, die ihrem intellektuellen Potenzial nicht entsprechen und so ihre besonderen Bedürfnisse die Entwicklung ihrer individuellen Stärken einschränken bzw. verhindern. Das Gesetz spricht sich klar gegen jede Form von Diskriminierung aus und fordert explizit Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligung von Lernenden mit Behinderung beim Lernen und bei Qualifikationsverfahren in der beruflichen Grundbildung und in der höheren Berufsbildung (Bundesverfassung Art. 8 Abs. 2; BehiG Art. 2 Abs. 5, Art. 5 Abs. 1, 2; UN-Behindertenrechtskonvention, Art. 27; BBG Art. 3, 18, 21; BBV Art. 35).

  Weiterlesen