Dipl. Berufsfachschullehrer/in oder MA Berufsfachschullehrer/in

Die Lehrdiplome der Sekundarstufe IIb (Berufsbildung) sind keine Masterabschlüsse (MA, MSc), wie es das Lehrdiplom für die Sekundarstufe I (MA) ist. Weshalb ist das so und wohin wird sich die Ausbildung zum/zur Berufsfachschullehrer/in entwickeln? Das Thema ist noch wenig diskutiert und lässt viel Raum für Ideen, Innovationen und Spekulationen.

Kürzlich wurde ich von einem angehenden Dipl. Berufsfachschullehrer gefragt, weshalb er mit dem Lehrdiplom für die Berufsfachschule der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH Luzern) einen Tertiär-B-Abschluss (Dipl.) erhalte und nicht einen Masterabschluss (MA oder MSc) auf Hochschulstufe (Tertiär A). Er bringe als Elektroingenieur (BSc Bachelor of Science ZFH in Elektrotechnik) doch alle Voraussetzungen für einen Master mit. Ob denn das Niveau der Ausbildung zum Berufsfachschullehrer – Sekundarstufe II – tiefer sei als die Ausbildung zum Sekundarlehrer der Sekundarstufe I?Die Frage kam nicht überraschend, da  sich die Frage eines Masterabschlusses mit der Tertiarisierung der Lehrerbildung bereits gestellt hat.

Die kurze Antwort auf die Frage nach dem Abschluss lautete, dass die Ausbildung zum Dipl. Berufsfachschullehrer 1800 Lernstunden (60 ECTS-Punkte) und ein Masterabschluss mindestens 2700 Lernstunden (90 ECTS-Punkte) umfasse. Obwohl eine höhere Fachprüfung gemäss dem Nationalen Qualifikationsrahmen Berufsbildung auf den Niveaus 6 und 7 – analog einem konsekutiven Master der Universität und Fachhochschule auf Niveau 7 – verortet ist, ist der Umfang des Studiums um 50 Prozent geringer. Dem angehenden Dipl. Berufsfachschullehrer schien die Antwort plausibel. Dennoch meinte er, dass er gerne die zusätzlichen 900 Lernstunden geleistet hätte, um einen auf seinem Studium aufbauenden Masterabschluss zu erhalten, der auch international besser anerkannt sei.

Neue Möglichkeiten in Aussicht gestellt

Ich konnte den Studenten darauf verweisen, dass aufgrund des am 1. Januar 2015 in Kraft getretenen Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz HFKG auch die Pädagogischen Hochschulen wahrscheinlich neue Möglichkeiten haben werden, z.B. konsekutive Masterstudiengänge für Berufsfachschullehrperson anzubieten. Ein MA Berufsfachschullehrer/in müsste einerseits den Anforderungen des Rahmenlehrplans für Berufsfachschullehrpersonen und anderseits die Bologna-Anforderungen für einen Ausbildungsmaster erfüllen. Bis zu einem MA Berufsfachschullehrer/in gäbe es jedoch noch schwierige Fragen zu klären, wie beispielsweise, ob es einen Zugang für Lehrpersonen der Berufskunde mit einem Tertiär-B-Abschluss (z.B. höhere Fachprüfung oder höhere Fachschule) geben könnte, wie erfahrene Lehrpersonen mit dem „altrechtlichen“ Dipl. Berufsfachschullehrer/in zu einem Masterabschluss kommen oder wie die Erweiterung der Ausbildung aussehen würde.

Stärkung der Profession

Als Bildungsanbieter habe ich mir die Frage gestellt, welche neuen und erweiterten Kompetenzen die Berufsfachschullehrpersonen mit einer 90 ECTS-Punkte umfassenden Ausbildung erlangen könnten. Ich bin der Meinung, dass die zusätzlichen 900 Lernstunden zur Stärkung der Profession eingesetzt werden müssten. Es bestünde die Möglichkeit, beispielsweise die Kompetenzen der fachkundigen individuellen Begleitung auf alle Berufsfachschullehrpersonen auszudehnen, die Berufsfelddidaktik zu vertiefen, den Umgang mit heterogenen Gruppen sowie Jugendlichen mit Deutsch als Zweitsprache zu verstärken und/oder den binnendifferenzierten Unterricht und die Klassenführung auszubauen. Diese Themen werden weiter an Bedeutung gewinnen und sollten zu den Standardkompetenzen jeder Berufsfachschullehrperson gehören. Ein MA Berufsfachschullehrer/in böte aus meiner Sicht eine grosse Chance für den Berufsstand der Berufsfachschullehrer/innen und die Berufsbildung der Schweiz.

Prof. Dr. Jürg H. Arpagaus, Prorektor, PH Luzern

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*