Der lange Schatten der Volksschulnoten

Wenn die Schulnoten der Volksschule nach der Berufsausbildung beim Übertritt in den regulären Arbeitsmarkt nachwirken, dann sollten die Berufsbildungsverantwortlichen während der Lehrzeit diese Nachteile zu kompensieren versuchen, um an der zweiten Schwelle mehr Chancengleichheit zu schaffen.

Die duale Berufsbildung gilt als eine ausgezeichnet funktionierende Institution, um Jugendliche in den qualifizierten Arbeitsmarkt zu integrieren. Die relativ tiefe Jugendarbeitslosigkeit in Ländern mit einem hohen Anteil an Jugendlichen, die eine berufliche Grundbildung bzw. Ausbildung geniessen, deutet auf die funktionierende Transmission von der Schule in das Erwerbsleben hin. Dennoch haben es Jugendliche mit schlechteren Schulnoten nachweislich schwerer auf dem Lehrstellenmarkt als Jugendliche mit besseren Noten.Je schlechter die Schulnoten von Jugendlichen sind, umso tiefer ist im Schnitt das intellektuelle Anspruchsniveau ihres Lehrberufs (vgl. Arpagaus, 2012). Damit verbunden ist ein tieferes Erwerbslebenseinkommen, eine grössere Wahrscheinlichkeit in einem geschlechtersegregierten Beruf zu landen, eine geringere Weiterbildungspartizipation und ein höheres Arbeitslosenrisiko.

Arbeitsmarktintegration dank EBA?

Um schulisch schwächeren Jugendlichen den Zugang zu einem eidgenössisch anerkannten Berufsabschluss zu ermöglichen und somit in den Arbeitsmarkt zu integrieren, wurde das Eidgenössische Berufsattest (EBA) eingeführt. Damit konnte der Übergang an der ersten Schwelle für schwächere Schüler/innen verbessert werden. Es stellt sich aber die Frage, wieweit eine zweijährige EBA-Ausbildung an der zweiten Schwelle den Zugang zum qualifizierten Arbeitsmarkt ermöglicht. Theoretisch kann durchaus argumentiert werden, dass erstens  die schulisch Schwachen auch unterdurchschnittliche Leistungen in einer Berufsausbildung erbringen, da es eine Komplementarität der verschiedenen Humankapitalarten gibt (vgl. Kessler und Lülfersmann, 2006). Zweitens kann argumentiert werden, dass die schulische Herkunft (Sek A, B oder C) und die Schulnoten der obligatorischen Schule im Sinne eines Marktsignals (vgl. Spence, 1973) oder als Stigma auch an der zweiten Schwelle (nach-)wirken. Drittens ist der EBA-Abschluss per se ein Signal einer geringeren Produktivität als ein EFZ-Abschluss. Es kann also vermutet werden, dass schwächere Schüler/innen trotz EBA-Abschluss an der zweiten Schwelle Mühe haben, sich als Fachkraft in den regulären Arbeitsmarkt zu integrieren.

Buch et al. (2011) zeigen beispielsweise für Deutschland, dass Jugendliche mit niedrigen Schulabschlüssen an der zweiten Schwelle sowohl aufgrund ihrer schulischen Herkunft sowie aufgrund ihrer schlechteren Berufsbildungsabschlüsse grössere Schwierigkeiten haben, in den Arbeitsmarkt einzutreten. Die tiefere Humankapitalausstattung zu Beginn der beruflichen Grundbildung lässt sich während der Lehrjahre nicht kompensieren, sondern sie verstärkt sich noch (Buch et al., 2011). Für die Schweiz würde das heissen, dass EBA-Absolvierende gegenüber den EFZ-Absolvierenden beim Übertritt in den regulären Arbeitsmarkt doppelt benachteiligt wären. Der lange Schatten der Volksschule wirkt sich auch an der zweiten Schwelle aus, da erstens das stigmatisierende Signal eines niederen Schulabschlusses bzw. tiefer Noten wirkt. Zweitens sind es aber auch die tieferen Leistungen am Qualifikationsverfahren, die den Übertritt erschweren können.

Fachkundige individuelle Begleitung zur Fachkräfte- und Chancensicherung

Die (schulischen) Nachteile, mit welchen die EBA-Lernenden in der beruflichen Grundbildung starten, können während der Attestausbildung teilweise kompensiert werden. Hierfür hat das Gesetz auch die Fachkundige individuelle Begleitung (FiB) vorgesehen. Diese wirkt jedoch nur, wenn die notwendigen Ressourcen des Kantons eingesetzt werden und die Berufsbildungsverantwortlichen an den Berufsfachschulen, den Betrieben und den überbetrieblichen Kursen für die Fachkundige individuelle Begleitung adäquat ausgebildet sind. Noch scheint der Fachkräftemangel nicht gross genug zu sein, um das Potential der schulisch schwächeren Jugendlichen auszuschöpfen und ihre Chancen an der zweiten Schwelle zu erhöhen. Aktuell werden Unterstützungsmassnahmen in einzelnen Kantonen eher gekürzt und die FiB-Qualifizierung von Lehrpersonen ist noch nicht überall eine notwendige Bedingung für die Lehrbefähigung in der sehr anspruchsvollen zweijährigen EBA-Berufsbildung. Es muss noch einiges geleistet werden, um Schatten der Volksschulnoten in der Berufswelt loszuwerden.

Prof. Dr. Jürg H. Arpagaus, Prorektor, PH Luzern

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